VAUG e.V. in Köln – Der frisch gebackene Abmahnverein

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V., Hohenzollernring 12, 50672 Köln (GF: Rechtsanwalt Joachim Dahlmann) dürfte weithin bekannt sein. Das ist der Verein, der regelmäßig von der Kanzlei Dr. Zain vertreten wird. Bitte nicht verwechseln!

Aber der Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen und gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. (VAUG) dürfte noch nicht sehr bekannt sein.

Eine aktuelle Abmahnung mit Schreiben vom 13.05.2016 liegt uns vor. Die Rechnungsnummer lautet 2016/538, das Aktenzeichen dagegen 2016/501/38. Wichtig ist hier die Zahl 538 bzw. 501/38.

Laut Registereintrag beim Amtsgericht Köln VR 18858 wurde dieser Verein erst am 24.03.2016 im Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist also in der Tat sehr neu!

Laut Briefbogen hat der Verein noch nicht einmal eine Steuernummer oder eine USt.-Id.-Nr. Diese seien noch „in Zuteilung“. Der Verein ist also wirklich sehr sehr neu.

Abgemahnt wird mit o. g. Schreiben ein Wettbewerbsverstoß wegen angeblichem Verstoß gegen Informationspflichten über die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform). Onlinehändler werden sich erinnern: Seit Februar dieses Jahres muss auf diese Streitbeilegungsmöglichkeit hingewiesen und ein Link (www.ec.europa.eu/consumers/odr) gesetzt werden. Der VAUG e.V. verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Betrages von 250 EUR zzgl. 19% MwSt.

Es ist nicht bekannt, ob dieser VAUG e.V. auch andere Verstöße abmahnt oder doch eher auf Verstöße in Zusammenhang mit der Online-Streitbeilegung „spezialisiert“ ist.

Und jetzt kommt nochmals die o.g. Zahl ins Spiel: 538 bzw. 501/38. Das ist also die 538ste Abmahnung binnen weniger Wochen oder die 38ste? Und wie kommt der Verein binnen weniger Wochen auf 538 Rechnungen oder doch nur 38 Rechnungen?

Hier ist zunächst zu fragen: Welche und wie viele Mitglieder hat dieser VAUG e.V.? Gibt es eine Satzung und was steht dort? Ist der VAUG e.V. überhaupt abmahnberechtigt?

Das wird sich wohl demnächst aufklären lassen. Wir können daher nur davor warnen, übereilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben oder Zahlungen an diesen VAUG e.V. zu leisten.

Wir werden über den Fortgang berichten.

RA Thomas Traub