Onlinehändler aufgepasst: Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche

Mit Inkrafttreten der Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 01.04.2016 dürfen E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche nicht mehr abgegeben werden. Vielen Händlern werden Abmahnungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bekannt sein, so bei Verkauf/Abgabe von beispielsweise nicht freigegebenen Medienträgern (FSK 18 der USK 18), ohne sicherheitstechnische Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Abgabe … Weiterlesen